Rechnungserklärung
Zum besseren Verständnis Ihrer Rechnung haben wir für Sie einige Information zur Jahresverbrauchsabrechnung bereitgestellt.
Die Stromrechnung setzt sich aus Arbeits-, Verrechnungs- und Leistungspreis zusammen. Der Arbeitspreis wird mit einer Preiseinheit je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Elektrizität errechnet.
Der Verrechnungspreis ergibt sich aus der Messung, Abrechnung und Inkasso jedes einzelnen Zählers. Der Leistungspreis wird für die stetige Bereitstellung von Elektrizität berechnet.
Die Rechnung für Erdgas enthält einen Arbeits- und Grundpreis.
Der Arbeitspreis ergibt sich aus der Multiplikation der verbrauchten Menge mit der Preiseinheit. Die am Zähler angezeigte Menge in m³ wird mittels eines Umrechnungsfator in kWh umgerechnet als Grundlage für die Abrechnung. Der Grundpreis pro Zähler wird für Messung, Abrechnung und Inkasso berechnet.
Die Trinkwasserrechnung beinhaltet einen Arbeits- und Grundpreis. Hinzu kommen die Abwassergebühren der Stadt Nettetal. Der Arbeitspreis wird mit einer Preiseinheit je verbrauchtem Kubikmeter (m³) Trinkwasser errechnet. Der Grundpreis wird für die Bereitstellung von Trinkwasser sowie die Messung, Abrechnung und Inkasso jedes einzelnen Zählers berechnet. Im Regelfall werden entsprechend dem Trinkwasserverbrauch Abwassergebühren der Stadt Nettetal mit einer Preiseinheit je verbrauchtem Kubikmeter (m³) Trinkwasser fällig. Die Abwassergebühren stellen die Stadtwerke Nettetal im Auftrag der Stadt in Rechnung. Alle genannten Preise sind verbrauchsabhängig.
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