Stadtwerke Nettetal arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremsen

Anspruchsberechtigte Kundinnen und Kunden erhalten ihre Entlastung / Abschlagsbeträge ab März werden pauschal gesenkt

Stadtwerke Nettetal Kundenservice

Die stark gestiegenen Energiepreise stellen für private Haushalte wie Unternehmen gleichermaßen eine große Herausforderung dar. Um Energie- und Wärmekunden weiter zu entlasten, hat die Bundesregierung Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Energiepreisbremsen starten im März und gelten rückwirkend ab Januar 2023. Anspruchsberechtigte Kundinnen und Kunden müssen weiterhin nichts tun. Die Stadtwerke Nettetal informieren so bald als möglich mit einem Anschreiben darüber, wie sich die Entlastungen konkret auswirken. Ab März wird der lokale Versorger die Abschlagshöhe pauschal senken. In der Abschlagszahlung für März werden die Entlastungen für Januar und Februar berücksichtigt. Spätestens mit der Jahresverbrauchsabrechnung werden die individuellen Entlastungsbeträge verrechnet. Wichtig ist: Anspruchsberechtigte Kundinnen und Kunden werden ihre vollständige Entlastung erhalten!

„Wir garantieren: Die Entlastungen werden wir in voller Höhe weitergeben. Alle Kundinnen und Kunden, die Anspruch auf die Entlastung haben, werden in den Genuss der Preisbremsen kommen“, versichert Norbert Dieling, Geschäftsführer der Stadtwerke Nettetal. „Seit Wochen arbeiten wir mit Hochdruck an der Realisierung der Preisbremsen. Der große Aufwand bei der Umstellung der IT-Systeme sorgt leider dafür, dass wir die Preisbremsen nur mit Verzögerung umsetzen können. Damit die Entlastungen für unsere Kundinnen und Kunden dennoch kurzfristig spürbar werden, senken wir die monatlichen Abschläge ab März pauschal.“ Harald Rothen, Prokurist und Vertriebsleiter, erklärt: „Da unsere IT-Systeme die individuellen Entlastungsbeträge aktuell noch nicht abrechnen können, behelfen wir uns mit verringerten Abschlägen, die sich pauschal dem tatsächlichen Entlastungsbetrag annähern. Die Entlastungen für die Monate Januar und Februar erfolgen rückwirkend und werden in der Abschlagszahlung für März berücksichtigt. Der Abschlag für März 2023 fällt deshalb niedriger als in den folgenden Monaten aus.“

Rothen weiter: „Die Umsetzung der Preisbremsen stellt sich als äußerst herausfordernd dar, in der gesamten Branche gibt es dafür keinen Präzedenzfall. Die IT-Systeme sind für diese Sonderaufgaben nicht ausgelegt. Bevor wir unsere Kundinnen und Kunden über ihre individuellen Entlastungsbeträge informieren können, sind weitreichende Überarbeitungen und Tests erforderlich. Die Entwicklung neuer Module und Anpassungen der Systeme in kürzester Zeit bringt die IT-Dienstleister der Branche an ihre Kapazitätsgrenze. Auch unser Kundenservice ist aufgrund der zahlreichen Anfragen bezüglich Preisbremsen und Co. überlastet. Wir bitten daher um Verständnis und wenn möglich von Anrufen im Kundenservice abzusehen. So bald als möglich informieren wir mit einem Anschreiben über die individuellen Entlastungsbeträge. Zudem halten wir unsere Kundinnen und Kunden über unsere Website auf dem Laufenden.“

Das sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beachten
Die Stadtwerke Nettetal weisen darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Abschläge über ein SEPA-Mandat eingezogen werden, weiterhin nichts tun müssen. Die Abschläge werden pauschal gesenkt und von dem lokalen Versorger eingezogen. Kundinnen und Kunden, die selbst überweisen, bar einzahlen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben und ihre monatlichen Zahlungen um die Entlastungsbeträge senken möchten, können sich telefonisch unter 02157 1205-200 oder per E-Mail an service@stadtwerke-nettetal.de bei den Stadtwerken Nettetal melden. Ganz einfach lassen sich die reduzierten Abschläge für Barzahler auch über das Kontaktformular auf den Internetseiten des Versorgers erfragen.

So funktionieren die Energiepreisbremsen
Etwa die Hälfte der mit Strom versorgten Kunden werden bei den Stadtwerken Nettetal durch die Preisbremsen entlastet. In allen anderen Tarifen liegen die Arbeitspreise unter dem gesetzlich festgelegten Referenzpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde Strom (brutto). Von der Gaspreisbremse profitieren sämtliche Stadtwerke-Kunden, hier liegen die Arbeitspreise über dem Referenzpreis von 12 Cent brutto pro Kilowattstunde Gas. Bei den Preisbremsen werden 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauchs über einen Referenzpreis gedeckelt. Der prognostizierte Jahresverbrauch basiert in der Regel für Gas auf dem Jahresverbrauch aus 2021, für Strom wird als Berechnungsgrundlage der Jahresverbrauch aus 2022 genommen. Der Staat übernimmt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Wer also Verträge mit Arbeitspreisen unter dem Referenzpreis abgeschlossen hat, ist von der Preisbremse nicht betroffen.

Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Gegebenenfalls können die Preisbremsen von der Bundesregierung um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Mehr Informationen zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung und den Preisbremsen geben die Stadtwerke Nettetal auf ihren Internetseiten. Für Rückfragen können sich Kundinnen und Kunden telefonisch unter 02157 1205-200 oder per E-Mail unter service@stadtwerke-nettetal.de an den Kundenservice wenden. Das Unternehmen bittet jedoch um Verständnis, dass sich die Bearbeitungszeit aufgrund der Vielzahl an Nachfragen aktuell verzögert. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine kostenfreie Telefonhotline unter der Nummer 0800 7888900 zur Beratung über die Energiepreisbremsen eingerichtet. Auf der Internetseite des BMWK werden zudem Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Informationen zur Wirkungsweise der Energiepreisbremsen bereitgestellt.

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