Stadtwerke Nettetal und Verbraucherzentrale NRW warnen vor irreführenden Anschreiben zu intelligenten Stromzählern
Die Verbraucherzentrale NRW sowie die Stadtwerke Nettetal warnen derzeit vor Anschreiben wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB), in denen Verbraucherinnen und Verbrauchern der Einbau intelligenter Stromzähler („Smart Meter“) nahegelegt wird. In den Schreiben entsteht teilweise der Eindruck, Haushalte müssten kurzfristig handeln oder seien gesetzlich verpflichtet, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Die Stadtwerke Nettetal weisen als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) darauf hin, dass dies nicht zutrifft. Der gesetzlich vorgesehene Rollout intelligenter Messsysteme erfolgt schrittweise und innerhalb der vorgegebenen Fristen durch den jeweils zuständigen grundzuständigen Messstellenbetreiber. In Nettetal übernehmen diese Aufgabe die Stadtwerke Nettetal. Betroffene Haushalte werden hierzu rechtzeitig informiert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht daher kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
„Aktuell erhalten viele Haushalte Schreiben von alternativen Anbietern intelligenter Messsysteme. Ein kurzfristiger Wechsel oder die sofortige Beauftragung eines anderen Messstellenbetreibers ist nicht erforderlich“, erklärt Peter Klocke, Leiter Netze der Stadtwerke Nettetal. Auch die Verbraucherzentrale NRW betont, dass keine Verpflichtung besteht, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu beauftragen. In einigen Schreiben werde zudem fälschlicherweise der Eindruck erweckt, der Einbau von Smart Metern werde staatlich gefördert. „Das ist nicht korrekt“, so Klocke. Für den Einbau intelligenter Messsysteme gibt es derzeit keine staatliche Förderung.
Die Stadtwerke Nettetal stellen außerdem klar, dass der Einbau und Betrieb eines Smart Meters durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber in der Regel mit Kosten verbunden ist und einen gesonderten Vertrag erfordert. Zudem führt der Einbau eines Smart Meters allein nicht automatisch zu geringeren Stromkosten oder reduzierten Netzentgelten. Mögliche Entlastungen können sich im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder durch entsprechende Tarifmodelle des Stromlieferanten ergeben.
Die Stadtwerke Nettetal empfehlen daher, entsprechende Anschreiben sorgfältig zu prüfen und insbesondere darauf zu achten, ob ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden soll, welche Kosten entstehen können und welche Leistungen tatsächlich angeboten werden. Verbraucherinnen und Verbraucher, die Fragen zum Smart-Meter-Rollout haben, können sich jederzeit direkt an die Stadtwerke Nettetal wenden.
