Vorsicht vor unerlaubter Telefonwerbung / Trickbetrüger in Nettetal unterwegs

Aktuell häufen sich die Hinweise von Kunden der Stadtwerke Nettetal, die von unseriösen Firmen angerufen werden. Über unerlaubte Werbeanrufe versuchen Call-Center, den Angerufenen das Geld aus den Taschen zu ziehen. Verbraucherzentralen und auch die Polizei warnen davor, persönliche Daten und Informationen aus dem Vertrag mit dem aktuellen Energielieferanten preiszugeben. Denn schon mit dem Namen, der Adresse und der Kunden- oder Zählernummer eines Verbrauchers können diese Firmen einen Anbieterwechsel beauftragen. „Dahinter verbirgt sich eine übliche Masche: Häufig werden Kunden ohne ihr Wissen beim eigenen Versorger abgemeldet und bei einem anderen Energielieferanten wieder angemeldet“, erklärt Harald Rothen, Prokurist bei den Stadtwerken Nettetal. „Ebenfalls gängige Praxis ist es, sich als Mitarbeiter der Stadtwerke Nettetal auszugeben oder an der Haustür Zählerstände quittieren zu lassen und dabei dem Kunden den Abschluss eines neuen Liefervertrages unterzuschieben. Solche Firmen nutzen das Vertrauen unserer Kunden aus und machen sich strafbar. Diese Vorgehensweise verbietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.“

14 Tage Widerrufsrecht bei Telefon- und Haustürverträgen
Telefonanrufe ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen sind unzulässig und verstoßen gegen das Gesetz. In solchen Fällen kann ein Vertragsabschluss bereits entstehen, wenn zum Beispiel nur Informationsmaterial angefordert wurde, tatsächlich aber eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeschickt wird. Gleichzeitig geben sich immer wieder Haustürvertreter als Mitarbeiter der Stadtwerke Nettetal aus. Unter dem Vorwand, die Zählerstände abzulesen, versuchen sie, sich Zutritt zum Wohnbereich zu verschaffen. Die Stadtwerke Nettetal tätigen keine Haustürgeschäfte und keine Anrufe mit unterdrückten Rufnummern. Geplante Arbeiten kündigen die Stadtwerke Nettetal wenn möglich schriftlich an. Sollte beispielsweise bei einem Stromausfall, der Zugang ins Haus notwendig sein, weisen sich die Mitarbeiter unaufgefordert aus. „Oft hilft ein Anruf im Kundenzentrum: Hier kann rasch geklärt werden, ob es sich um einen unserer Mitarbeiter handelt“, empfiehlt Harald Rothen. Die Kreispolizei Viersen rät, auch mal unhöflich zu sein und am Telefon einfach aufzulegen oder Vertreter vor der Türe stehen zu lassen. Bei Zweifel solle man die Polizei informieren oder zumindest einen Nachbarn als Zeugen hinzuziehen. Dies genüge oft schon, um die Betrüger in die Flucht zu schlagen. Hinweise erbittet die Polizei in Viersen unter der Rufnummer 02162 3770.

Grundsätzlich sind solche Verträge erst einmal gültig, es gilt allerdings ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Eine Anfechtung solcher Verträge aufgrund arglistiger Täuschung ist ebenfalls möglich. Fragen beantworten die Mitarbeiter des Kundenservices unter 02157 1205-200.

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