Post EEG-Anlagen.

Wenn die Förderung ausläuft.

Nach dem Ende der EEG-Förderung

Die gesetzlich verankerte Förderung nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) gilt pro Anlage für 20 Jahre. Für die ersten Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2000 oder früher in Betrieb gegangen sind, läuft die EEG-Förderung aus. Diese sogenannten Post-EEG-Anlagen erhalten dann keine gesetzlich garantierte Vergütung mehr. Laut einem aktuellen Gesetzesentwurf zur EEG-Novelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll es voraussichtlich eine Anschlussregelung geben.

Wer eine Solaranlage hat, die zum Jahresende aus der Förderung fällt, muss entscheiden, wie es weitergeht. Unsere Energie-Experten helfen: Wir übernehmen den Inspektionsservice, überprüfen die mechanische und elektrische Sicherheit, bewerten die Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlage und beratschlagen gemeinsam mit Ihnen, was die beste Lösung ist. Den ökologisch wertvollen Strom selber nutzen, eine Direktvermarktung des Solarstroms oder ein Neubau der Anlage als sinnvolle Alternative. Welche Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen, schauen wir uns im Einzelfall an.

Ihre Optionen: Weiterbetrieb, Direktvermarktung oder Repowering?