Abwendungsvereinbarung

Sollte Ihnen der Ausgleich von Energieforderungen aktuell nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Abwendungsvereinbarung (Ratenzahlungsvereinbarung) eine Zählersperrung abzuwenden. Die Abwendungsvereinbarung steht Ihnen hier zum Download bereit.

Die Abwendungserklärung ist nur gültig, wenn diese vollständig ausgefüllt vor der Sperrung bei uns eingeht. Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Teilzahlung möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie vorab die offenen Posten telefonisch unter 02157 1205-300 bei uns im Forderungsmanagement erfragen. Eine Abwendungserklärung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.